Gesetze / Kraftfahrzeugtechnikermeisterverordnung
KfzTechMstrV§ 1 Gegenstand
Stand: 01.07.2020
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 1 KfzTechMstrV →
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- OVG NRW, 28.11.2013 – 4 E 880/13Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 21.06.2005 – 11 L 1015/05Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk zu stellenden Anforderungen.